Wer hat Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe?

Einen Anspruch auf die Soforthilfe haben Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen. Die monatliche Abschlagszahlung im Dezember wird somit kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, erlassen. Das bezogene Erdgas darf dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden.

Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigentümergemeinschaften.

Diverse andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, Werkstätten oder Bildungseinrichtungen sind ebenfalls berechtigt.