Was bedeutet das für Sie als Mieter?

Die Bundesregierung beschließt, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.

Wurden bereits seit Anfang des Jahres Anpassungen der Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, kann ein Teil im Dezember zurückgehalten werden - oder dieser Anteil wird als Gutschrift in der nächsten Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.