Aufschlag Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG):
Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Umwandlung von Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme innerhalb eines thermodynamischen Prozesses.
Mit der KWKG -Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. KWK -Anlagen erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme.
Die produzierte Wärme wird zur Beheizung und Warmwasserbereitung oder für Produktionsprozesse genutzt.
Erneuerbare Energien-Umlage (EEG):
Mit der EEG -Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.
Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung.
Derzeit ist die Erneuerbare Energien-Umlage gleich Null. Durch den Wegfall der EEG-Umlage sollen die Stromverbraucher entlastet werden.
Konzessionsabgabe (Wegegeld):
Gemeinden erhalten von Energie-Netzbetreibern eine Konzessionsabgabe (KA) als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen.
Für die Konzessionsabgabe bestehen gesetzliche Preisobergrenzen. Je nach Gemeindegröße beträgt sie 1,32 bis 2,39 ct/kWh. Je größer die Gemeinde ist, desto höher ist in der Regel die Konzessionsabgabe.
Reduzierte Netzentgelte für Unternehmen (Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV seit dem 01.01.2023 einschließlich der Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG)):
Bei den individuellen Netzentgelten handelt es sich um reduzierte Netzentgelte für energieintensive Unternehmen. Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in internationalen Märkten sicherstellen.
Mit der Wasserstoffumlage werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der Wasserstofferzeugung durch Wasserelektrolyse entstehen. Diese Umlage wird zurzeit nicht gesondert erhoben. Die Kosten werden innerhalb der bestehenden § 19 StromNEV-Umlage abgebildet. Zukünftig könnte es eine gesondert veröffentlichte Umlage geben.
Offshore Netzumlage
Mit dieser Umlage werden Ausgleichszahlungen in Verbindung mit Offshore-Windkraftanlagen (Anlagen auf dem Meer mit erheblichem Abstand zur Küste) sowie Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen auf den Kunden umgelegt.
Abschaltbare-Lasten-Umlage
Um drohenden Instabilitäten im Stromnetz vorzubeugen, sollen große Verbraucher (z.B. stromintensive Industriebetreibe) ihren Verbrauch senken. Für diese Bereitschaft erhalten sie Vergütungszahlungen, die aus der Umlage finanziert werden.
Gemäß § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), berechnen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber jährlich die Abschaltbare Lasten-Umlage
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine vom Gesetzgeber geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Mit ihr wird der Verbrauch von elektrischem Strom innerhalb des deutschen Steuergebiets besteuert.
Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die für den gesamten privaten und öffentlichen Verbrauch erhoben wird.
Kosten Netznutzung
Für die Nutzung von Stromnetzen werden vom jeweiligen Netz- bzw. Messstellenbetreiber Entgelte erhoben. Diese werden für den Erhalt bzw. den Ausbau der Netze genutzt. Die Preisgestaltung wird von der Bundesnetzagentur überwacht.
Der Messstellenbetrieb umfasst alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Stromzähler (zum Beispiel Zählereinbau und -betrieb, Zählerwartung und Ablesung).
Stromkosten
Die Stromkosten beinhalten neben den Kosten für die Strombeschaffung alle anfallenden Aufwendungen des Lieferanten