Wann und wie werde ich von meinem Versorger informiert und wie lange dauert diese Lage dann? Oder wird meine Versorgung einfach abgestellt?
Wenn sich die Lage verschärft und die dritte Stufe, die Notfallstufe, des Notfallplans Gas erreicht ist, kann die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler als letztes Mittel Abschaltungen anordnen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen.
Von Abschaltungen wären also zunächst vor allem Kunden mit einem sehr hohen Gasverbrauch - Industrie- und Großgewerbebetriebe - betroffen.
Erfordert es die Lage, richtet die Bundesnetzagentur voraussichtlich die Anordnung zur Abschaltung unverzüglich an diese Letztverbraucher und informiert die jeweiligen Netzbetreiber.
Dabei werden in der Regel keine Abschaltungen durch den Gasnetzbetreiber selbst vorgenommen. Vielmehr werden die Letztverbraucher aufgefordert, ihren Verbrauch nach entsprechenden Vorgaben selbst zu reduzieren, da gezielte Drosselungen oder Abschaltungen eines bestimmten Kunden durch den Netzbetreiber oftmals technisch nicht möglich sind.