3. Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „Grevesmühlener Blickwinkel – Bilder einer Region“
1. Veranstalter
Der Wettbewerb wird gemeinsam durchgeführt von der Wobag, dem Quartiersmanagement der Wobag Grevesmühlen und der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können alle natürlichen Personen ab 16 Jahren. Minderjährige benötigen die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
3. Einreichung der Fotos
Pro Person können bis zu 3 Fotos eingereicht werden.
Zugelassen sind digitale Fotos im JPG- oder PNG-Format.
Mit der Einreichung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift sowie E-Mail-Adresse (wenn vorhanden) der Fotografin / des
Fotografen
- Aufnahmeort und -zeit, Titel (Inhalt) des Fotos
- Einsendeschluss ist der 30. September 2026
4. Anforderungen an die Fotos
Das Motiv muss in Grevesmühlen oder der Region aufgenommen worden sein.
Es dürfen nur Fotos eingereicht werden, an denen die Teilnehmenden die uneingeschränkten Urheberrechte besitzen.
Fotos, die Personen erkennbar zeigen, dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung eingereicht werden.
5. Auswahl und Prämierung
Eine Jury wählt die Fotos für den Kalender aus.
Für jedes veröffentlichte Foto wird ein Honorar von 50 Euro gezahlt.
Die ausgewählten Fotos werden im Kalender sowie in einer Wanderausstellung präsentiert.
6. Nutzungsrechte
Mit der Einreichung räumen die Teilnehmenden den Veranstaltern folgende Rechte ein:
- Nutzung der Fotos im Kalender
- Nutzung für die Wanderausstellung
- Nutzung für begleitende Öffentlichkeitsarbeit (Print, Social Media, Website)
Die Rechte werden nicht-exklusiv und zeitlich unbegrenzt übertragen.
Die Urheberinnen und Urheber werden stets namentlich genannt.
7. Verkauf & Spendenzweck
Der Kalender wird nach der Kulturnacht für 1 Euro verkauft.
Der gesamte Erlös wird für einen sozialen Zweck in Grevesmühlen und Umgebung gespendet.
Der konkrete Spendenzweck wird gemeinsam mit der Öffentlichkeit ermittelt.
8. Ausschluss vom Wettbewerb
Fotos, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, werden ausgeschlossen.
9. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.