Erfolgt die Abschaltung nichtgeschützter Kunden willkürlich?
Sowohl Netzbetreiber als auch Bundesnetzagentur müssen vor dem Ergreifen von Maßnahmen jeweils Abwägungsprozesse vornehmen und die Geeignetheit, Sachgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit etwaiger Maßnahmen im Einzelfall prüfen.
Eine detaillierte Abschaltreihenfolge gibt es nicht, auch nicht für Industrieunternehmen.
Dennoch gilt es, die Auswirkungen auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten.